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Ihr Förderantrag bei der Jeanne d’Art Kulturstiftung

Als gemeinnützige Kulturstiftung wollen wir vor allem musikalische Projekte unterschiedlichster Stilrichtungen fördern. Sie planen ein Projekt und stoßen dabei an finanzielle Grenzen? Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihr Vorhaben bei uns vorstellen würden. Für eine reibungslose Antragstellung finden Sie hier die wichtigsten Informationen für Ihren Förderantrag.


Fristen

Die Jeanne d’Art Kulturstiftung begutachtet zweimal pro Jahr die zugesandten Förderanträge: im Juni und im Dezember. Danach können Sie mit einer Entscheidung zu Ihrem Antrag rechnen.


Art der Einreichung

Ihren Antrag lassen Sie uns bitte ausschließlich per Mail an kontakt@remove-this.jeannedart-stiftung.de zukommen.


Benötigte Unterlagen

Ihr Antrag muss eine Projektbeschreibung sowie einen Budgetplan enthalten. Stellen Sie Ihren Verein bzw. sich oder Ihre Gruppe und das geplante Projekt, sowie die (erwarteten) Einnahmen und Ausgaben vor. Es reicht, den Budgetplan tabellarisch vorzulegen.


Was wir nicht fördern

Wir vergeben keine Stipendien


Bedingungen

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Förderung der Förderbetrag erst nach Abschluss des Projektes ausgeschüttet wird.

Im Falle einer Förderung verpflichten Sie sich, das Stiftungslogo auf dem Erzeugnis darzustellen – so z.B. auf dem Booklet einer CD, dem Veranstaltungsplakat oder als Plakette an einem Gebäude.
Geeignete Logodateien erhalten Sie von uns.

Wir freuen uns auf Sie und Ihr Projekt!